Zwangsverwaltung

Die Zwangsverwaltung ist ein Vollstreckungsverfahren in das unbewegliche Vermögen (Immobilien) des Schuldners, das den Vorschriften der Zivilprozessordnung unterliegt. Das Zwangsverwaltungsverfahren ist im Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung gesetzlich geregelt. Das Verfahren bietet dem dinglich gesicherten Gläubiger die Möglichkeit, sich aus den Erträgen eines Grundstückes zu befriedigen. Zum unbeweglichen Vermögen des Schuldners gehören unter anderem bebaute und unbebaute Grundstücke, Erbbaurechte und mit Sondereigentum verbundene Miteigentumsanteile (Wohnungseigentum).

In Erfüllung unserer Aufgaben als gerichtlich bestellter Zwangsverwalter führen wir die Verwaltung von Grundstücken mit Wohneinheiten sowie von gewerblich genutzten Grundstücken durch. Neben der Tätigkeit als amtlich bestellter Zwangsverwalter sind wir mit der Mandatsführung im Bereich der Zwangsverwaltung für grundbuchgesicherte Gläubiger tätig.

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